Praxis Morbitzer
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Waffenpsychologisches Gutachten

Gemäß dem geltenden Waffengesetz (1997) benötigen BewerberInnen für  eine Waffenbesitzkarte (Erwerb und Besitz einer Waffe) oder einen 
Waffenpass (Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe) ein waffenpsychologisches Gutachten über ihre Verlässlichkeit. Als Waffenpass-Gutachterin gemäß Par.2, 1.WaffV. kann ich Ihnen diese Leistung anbieten.  

Die Kosten sind gesetzlich geregelt und betragen € 236,00. Der Betrag muss spätestens zwei Tage vor der waffenpsychologischen Untersuchung am Konto einlangen (Bankverbindung wird Ihnen persönlich bekanntgegeben).  Bitte bringen Sie zur Begutachtung einen amtlichen Lichtbildausweis und bei Bedarf eine Lesebrille mit.  

 Ablauf:

  • Testpsychologische Untersuchung – "Screening" 
  • Exploration


 Dauer: ca. 1,5 Stunden    

Da es sich um ein Ausschlussverfahren handelt, kann zumeist eine positive Stellungnahme ausgestellt werden - diese erhalten Sie innerhalb weniger Tage nach dem Termin zugesandt. 

So bei der ersten Begutachtung (Stufe 1) Zweifel betreffend einer positiven Beurteilung vorliegen, haben Sie folgende Möglichkeiten: Sie unterziehen sich einer vertiefenden Testdiagnostik  (Stufe 2) oder aber Sie entscheiden sich gegen eine weiterführende waffenpsychologische Untersuchung dieser Art. Für ein Gutachten der Stufe 2 fallen erneut Kosten an. Natürlich steht es Ihnen frei, die weiterführende waffenpsychologische Begutachtung bei einer anderen Begutachtungsstelle durchführen zu lassen.

Bei positiver Absolvierung der Stufe 2-Untersuchung erhalten Sie das Gutachten innerhalb von zwei Wochen nach dem Termin per Post, bei einem negativen Ergebnis wird kein Gutachten erstellt.


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